Öffnungszeiten über Festtage

Aktuell | 19.12.2017 17:36

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten über die Festtage und bis wann Sie Ihre Zahlungen und Börsenaufträge für dieses Jahr spätestens aufgeben müssen.

Öffnungszeiten

  • Freitag, 22.12.2017 übliche Öffnungszeiten
  • Dienstag, 26.12.2017 geschlossen
  • 27.12. bis 29.12.2017 übliche Öffnungszeiten
  • Dienstag, 02.01.2018 geschlossen

Zahlungsverkehr

Aufträge für Lohnzahlungen, über welche die Begünstigten noch vor Weihnachten verfügen sollten, sind möglichst frühzeitig aufzugeben. Dasselbe gilt für Vergütungsaufträge, die noch im alten Jahr auszuführen sind. 
Wichtig: Setzen Sie das gewünschte Ausführungsdatum ein. Solche Vergütungsaufträge sollten bei uns spätestens am 28. Dezember 2017 eintreffen.

Zahlungsaufträge via e-Banking

Wir empfehlen Ihnen, alle Zahlungsaufträge, die in den Auszügen 2017 erscheinen sollen, bis spätestens 
28. Dezember 2017 um 9.00 Uhr in unserem e-Banking korrekt zu übermitteln. Der 3. Januar 2018 ist der erste Verarbeitungstag im neuen Jahr. Sparen 3-Einlagen für 2017 müssen bis spätestens und mit Ausführungsdatum 
28. Dezember 2017 im e-Banking korrekt erfasst und freigegeben sein.

Checks und Wechsel

Damit wir Ihre Checks und Wechsel noch rechtzeitig im alten Jahr gutschreiben können, bitten wir Sie, uns diese bis zum 22. Dezember 2017 einzureichen.

Börsenhandel

Börsenaufträge werden bis zum letzten Handelstag der Schweizer Börse am 29. Dezember 2017 um 17.30 Uhr ausgeführt, aber ab 28. Dezember 2017 erst mit Valuta im neuen Jahr abgerechnet. Für ausländische Börsenplätze gelten die gleichen Termine.

 

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.

Ihre
Appenzeller Kantonalbank

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