Öffnungszeiten über Festtage
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten über die Festtage und bis wann Sie Ihre Zahlungen und Börsenaufträge für dieses Jahr spätestens aufgeben müssen.
Öffnungszeiten
Dienstag, 24.12.2019 | bis 12.00 Uhr offen |
Freitag, 27.12.2019 | übliche Öffnungszeiten |
Montag, 30.12.2019 | übliche Öffnungszeiten |
Dienstag, 31.12.2019 | bis 12.00 Uhr offen |
Donnerstag, 2.1.2020 | geschlossen |
Freitag, 3.1.2020 | übliche Öffnungszeiten |
Zahlungsverkehr
Aufträge für Lohnzahlungen, über welche die Begünstigten noch vor Weihnachten verfügen sollten, sind möglichst frühzeitig aufzugeben. Dasselbe gilt für Vergütungsaufträge, die noch im alten Jahr auszuführen sind.
Wichtig: Setzen Sie das gewünschte Ausführungsdatum ein. Solche Vergütungsaufträge sollten bei uns spätestens am 27. Dezember 2019 eintreffen.
Zahlungsaufträge via e-Banking
Wir empfehlen Ihnen, alle Zahlungsaufträge, die in den Auszügen 2019 erscheinen sollen, bis spätestens 27. Dezember 2019 in unserem e-Banking korrekt zu übermitteln. Der 3. Januar 2020 ist der erste Verarbeitungstag im neuen Jahr. Sparen 3-Einlagen für 2019 müssen bis spätestens und mit Ausführungsdatum 27. Dezember 2019 im e-Banking korrekt erfasst und freigegeben sein.
Checks
Damit wir Ihre Checks noch rechtzeitig im alten Jahr gutschreiben können, bitten wir Sie, uns diese bis zum 27. Dezember 2019 einzureichen.
Börsenhandel
Börsenaufträge werden bis zum letzten Handelstag der Schweizer Börse am 30. Dezember 2019
um 17.30 Uhr ausgeführt. Für ausländische Börsenplätze gelten die gleichen Termine.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.
Ihre
Appenzeller Kantonalbank