Öffnungszeiten über Festtage
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten über die Festtage und bis wann Sie Ihre Zahlungen und Börsenaufträge für dieses Jahr spätestens aufgeben müssen.
Öffnungszeiten
Montag, 24.12.2018 | bis 12.00 Uhr offen |
Donnerstag, 27.12.2018 | übliche Öffnungszeiten |
Freitag, 28.12.2018 | übliche Öffnungszeiten |
Montag, 31.12.2018 | bis 12.00 Uhr offen |
Mittwoch, 2.1.2019 | geschlossen |
Zahlungsverkehr
Aufträge für Lohnzahlungen, über welche die Begünstigten noch vor Weihnachten verfügen sollten, sind möglichst frühzeitig aufzugeben. Dasselbe gilt für Vergütungsaufträge, die noch im alten Jahr auszuführen sind.
Wichtig: Setzen Sie das gewünschte Ausführungsdatum ein. Solche Vergütungsaufträge sollten bei uns spätestens am 28. Dezember 2018 eintreffen.
Zahlungsaufträge via e-Banking
Wir empfehlen Ihnen, alle Zahlungsaufträge, die in den Auszügen 2018 erscheinen sollen, bis spätestens 28. Dezember 2018 um 9.00 Uhr in unserem e-Banking korrekt zu übermitteln. Der 3. Januar 2018 ist der erste Verarbeitungstag im neuen Jahr. Sparen 3-Einlagen für 2018 müssen bis spätestens und mit Ausführungsdatum 28. Dezember 2018 im e-Banking korrekt erfasst und freigegeben sein.
Checks
Damit wir Ihre Checks noch rechtzeitig im alten Jahr gutschreiben können, bitten wir Sie, uns diese bis zum 21. Dezember 2018 einzureichen.
Börsenhandel
Börsenaufträge werden bis zum letzten Handelstag der Schweizer Börse am 28. Dezember 2018
um 17.30 Uhr ausgeführt. Für ausländische Börsenplätze gelten die gleichen Termine.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.
Ihre
Appenzeller Kantonalbank