Ab 1. Oktober 2022 nur noch QR-Rechnungen

Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden auf Ende September eingestellt und deren Nutzung ab dem 1. Oktober 2022 im Schweizer Zahlungsverkehr abgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch QR-Rechnungen akzeptiert.

Das Wichtigste in Kürze

Im Rahmen der Zahlungsverkehr-Harmonisierung hat der Schweizer Finanzplatz ab Juni 2020 die orangen und roten Einzahlungsscheine durch eine Rechnung mit QR-Code ersetzt. Dank dem QR-Code können Zahlungen einfacher automatisch verarbeitet und verbucht werden. Dazu benötigen Sie eine aktuelle Zahlungssoftware sowie geeignete Lesegeräte oder Smartphones.

Wie Sie sich vorbereiten können


Privatpersonen

Als Benutzerin oder Benutzer unseres E-Banking-Services sowie unserer Mobile Banking App brauchen Sie nichts zu unternehmen. Mit unserer App ist es möglich, QR-Codes zu scannen. Falls Sie einen Scanner für die Erfassung der Einzahlungsscheine verwenden, prüfen Sie mit dem Hersteller, ob dieser QR-fähig ist. (Beispiel: PayEye von Crealogix)

Überprüfen Sie bestehende Einzel- und Daueraufträge auf die IBAN und passen Sie diese bei Bedarf an.


Firmen und Vereine

Analysieren Sie Ihre Zahlungs- und Buchhaltungssysteme. Kreditorenstammdaten (alte ESR-Daten) sowie alte Lesegeräte müssen aktualisiert werden.

Nutzen Sie die neuen Vorteile der QR-Rechnung. Mit dem QR-Code können zusätzliche Elemente mitgegeben und automatisch verarbeitet werden. Der Zahlungsabgleich wird einfacher und zuverlässiger und der manuelle Aufwand verringert sich stark.

Überprüfen Sie bestehende Einzel- und Daueraufträge auf die IBAN und passen Sie diese bei Bedarf an.

Rechnungssteller sind gefordert

Alle Rechnungssteller sollten sobald als möglich auf die neuen Einzahlungsscheine, die sogenannte QR-Rechnung, umstellen. So können die Kundinnen und Kunden die Rechnungen auch in Zukunft begleichen.

Zu beachten: Die Zahlungspflichtigen haben die Daten der roten und orangen Einzahlungsscheine allenfalls gespeichert oder als Daueraufträge eingerichtet.

Sie drucken Ihre Einzahlungsscheine nicht selber? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Gerne werden wir Ihnen die neuen Einzahlungsscheine mit QR-Code zur Verfügung stellen.

Nutzen Sie aber eine Zahlungssoftware und drucken Sie Ihre Einzahlungsscheine selber? Dann wenden Sie sich für die Umstellung bitte direkt an Ihren Softwareanbieter

Was sich ändert

  • Rote und orange Einzahlungsscheine werden durch die QR-Rechnung abgelöst.
  • Im QR-Code sind neu alle zahlungsrelevanten Informationen gespeichert.
  • An die Stelle der ESR-Teilnehmernummer tritt die QR-IBAN. Die APPKB stellt den Kundinnen und Kunden ihre QR-IBAN zu.
  • Grundlage für die QR-Rechnung bildet die Umstellung des Schweizer Zahlungsverkehrs auf die neuen ISO-Formate.

Wichtige Hinweise

Perforiertes Papier ist bei physischen Rechnungen zwingend: Ein physischer Zahlteil mit Empfangsschein muss auf weissem, perforiertem Papier mit einem Gewicht von mindestens 80 bis maximal 100 g/m2  erstellt werden. Eine Perforation zwischen den Angaben zur Rechnung und des Zahlteils mit Empfangsschein ist obligatorisch. 

Die roten und orangen Einzahlungsscheine können nur noch bis 30. September 2022 genutzt werden.

Vorteile der neuen QR-Rechnung

Schnellere Verarbeitung von Rechnungen: Dank dem QR-Code können mehr Informationen als bisher maschinell ausgewertet und verarbeitet werden. Der Zahlungsabgleich wird einfacher und zuverlässiger.

Höhere Datenqualität und mehr Automatisierung. 

Einfachere Erstellung von Rechnungen: Die QR-Rechnung kann via eBill oder per E-Mail versendet werden. Zu beachten ist hier aber, dass ein Scherensymbol eingefügt werden muss.

Beispiele der QR-Rechnung

QR IBAN ohne Ref

QR IBAN ohne Referenz-Nummer (vorher roter Einzahlungsschein)

QR IBAN

QR IBAN (ohne Betrag, vorher roter Einzahlungsschein)

QR IBAN und Ref

QR IBAN und Referenz-Nummer (vorher oranger Einzahlungsschein)

Ihr Kontakt

Gabriela Inauen
Leiterin Zahlungsverkehr
Hauptsitz Appenzell

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