Kapitaleinzahlungskonto

Planen Sie die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft?

Verwendung

Gemäss Art. 633 OR muss das Gründungskapital vor der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf ein Konto bei einem Finanzinstitut einbezahlt werden. Dafür wird ein sogenanntes Kapitaleinzahlungskonto eingerichtet. Nach der Einzahlung stellt die Appenzeller Kantonalbank eine Bestätigung über die Kapitalhinterlegung zuhanden des entsprechenden Handelsregisteramtes aus. Ist die Eintragung im Handelsregister erfolgt, wird das Kapital – unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr – auf ein Konto der neuen Gesellschaft übertragen.

Wir sehen folgende Abwicklung vor:

  1. Sie füllen den Antrag Kapitaleinzahlungskonto vollständig aus und senden das Original rechtsgültig unterzeichnet an unsere Bank (Abteilung Kreditkunden). Wichtig: Gemäss Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) müssen die Eröffner anhand einer echtheitsbestätigten Kopie eines amtlichen Ausweises identifiziert sein. Diese Kopie muss mit dem Antrag eingereicht werden; selbstverständlich kann diese auch in unserer Bank errichtet werden.
  2. Wir teilen Ihnen die Kontonummer des Kapitaleinzahlungskontos mit (telefonisch oder schriftlich).
  3. Sie überweisen das Gesellschaftskapital (keine Bareinzahlungen).
  4. Nach Verbuchung des Kapitals erstellen wir die Einzahlungsbestätigung (meist zuhanden des kantonalen Handelsregisteramtes).
  5. Wir erhalten einen aktuellen Handelsregisterauszug der neu gegründeten Gesellschaft.
  6. Wir übertragen das Gesellschaftskapital nach Abzug unserer Spesen auf ein Konto der neuen Gesellschaft.

Voraussetzungen

  • Gründung oder Kapitalerhöhung
  • Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Vollständig ausgefülltes und rechtsgültig unterzeichnetes Formular "Antrag zur Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos"
  • Identifikation der Eröffner mittels echtheitsbestätigter Kopie eines amtlichen Ausweises (die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos ist erst nach Einreichung dieser Unterlagen möglich)

Währung und Konditionen

Währung CHF
Kontoführung 1 ‰ der Kapitaleinzahlung (mind. CHF 50.00, max. CHF 2'000.00)
Abklärungsaufwand Bei Einzahlungen von Nichtkunden und ausländischen Personen sowie bei sogenannten Sitzgesellschaften wird für den zusätzlichen Abklärungsaufwand eine Pauschale von CHF 150.00 in Rechnung gestellt.

Bemerkungen

Sie können das Antragsformular online ausfüllen. Die erfassten Daten können Sie nicht speichern. Falls Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen wünschen, drucken Sie das Formular aus.

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