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Als massgebliches Einkommen erfassen Sie bitte je nach Institut das Netto- oder Bruttoeinkommen (inklusive weiterer Renten und Einkommen). Teilweise werden bestehende Schuldzinsen (Leasing und weitere Kredite) in Abzug gebracht. Als tragbar werden üblicherweise Objekte bezeichnet, deren jährliche Kosten (Zinsen, Amortisation, Neben- und Unterhaltskosten) bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 5% einen Drittel des Einkommens nicht übersteigen. Ebenfalls wird eine Eigenkapitalquote von 20% vorausgesetzt.