TWINT AGB

Mit der Nutzung der APPKB TWINT App akzeptieren Sie die üblichen Vertragsbedingungen der Appenzeller Kantonalbank und die besonderen Bedingungen für TWINT der APPKB.

Besondere Bedingungen für TWINT der APPKB

1. Allgemeines

TWINT ist ein von der TWINT AG betriebenes Zahlungssystem. TWINT ist eine App, welche bargeldloses Bezahlen mittels mobilem Endgerät wie z.B. Smartphone über das Zahlungssystem TWINT ermöglicht. Nutzer von TWINT (nachstehend Nutzer) können Zahlungen tätigen (a) an zugelassene Händler zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen (inklusive Spenden) oder (b) an andere Personen, welche APPKB TWINT App oder eine TWINT App eines anderen TWINT Anbieters verwenden. TWINT kann dem Nutzer weitere Dienstleistungen von der APPKB oder Dritter (z.B. Zahlungssystem-Betreiberin oder Händler) zur Verfügung stellen (z.B. Hinterlegung von Kundenkarten zum Sammeln von Kundenpunkten, Rabattaktionen, Couponing und Ähnliches; nachstehend Mehrwertleistungen).

2. Voraussetzungen für die Nutzung von TWINT

2.1. Kontoverbindung
Um von TWINT Gebrauch machen zu können, muss der Nutzer über eine Kontoverbindung mit der APPKB verfügen (im Folgenden: TWINT Konto).

2.2. Registrierung als Nutzer
Um TWINT von der APPKB beziehen zu können, muss der Nutzer die App herunterladen und sich darin bei der APPKB registrieren. Bei der Installation (Download) der APPKB TWINT App auf dem Smartphone wird der Kunde aufgefordert, die Mobile-Nummer des Smartphones einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer muss der Kunde der APPKB entweder die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung der TWINT App umgehend bekanntgeben. Der Nutzer darf die Registrierung nur in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vornehmen.

Es steht der APPKB jederzeit frei, zusätzliche Informationen über den Nutzer von Dritten oder vom Nutzer einzufordern bzw. aus allen zur Verfügung stehenden Quellen einzuholen. Der Nutzer ist verpflichtet, einer solchen Aufforderung seitens der APPKB nachzukommen und der APPKB unverzüglich die gewünschten zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, ansonsten ist die APPKB berechtigt, den Service unverzüglich einzustellen. Die gemachten Angaben müssen vollständig und korrekt sein und vom Nutzer unverzüglich aktualisiert werden, sollten sie ändern.

2.3. Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen werden nur Nutzer, welche über eine Schweizer Handynummer verfügen und Gewähr für eine beanstandungsfreie Nutzung der TWINT bieten. Eine Registrierung ist nur einmal zulässig. Stellt die APPKB fest, dass der Nutzer bereits registriert ist, wird die Anmeldung abgelehnt.

3. Zahlungsaufträge

3.1. Zahlungen auslösen P2P
Wenn der Nutzer eine Zahlung über sein TWINT Konto bei der APPKB ausführen möchte, erteilt er über die App der APPKB den Auftrag, einen bestimmten Betrag in Schweizer Franken an den entsprechenden Zahlungsempfänger zu überweisen. Die Zahlung wird dem Auftraggeber sofort belastet.

Ein Zahlungsauftrag wird nur dann ausgeführt, wenn das Konto des Nutzers bei der APPKB über ein ausreichendes Guthaben verfügt, um den Zahlungsauftrag auszuführen.

Die APPKB kann die Ausführung von Zahlungsaufträgen nach eigenem Ermessen verweigern. Insbesondere ist die APPKB nicht verpflichtet, Zahlungsaufträge auszuführen, die rechtliche Vorgaben oder interne Vorschriften verletzen oder anderswie geeignet sind, den Ruf der APPKB zu schädigen. Ein erteilter Zahlungsauftrag kann nur widerrufen werden, solange der Begünstigte sich noch nicht registriert hat.

3.2. Zahlungen anfordern
Der Nutzer kann von einer anderen Person Geld in Schweizer Franken anfordern.

3.3     Zahlungsfunktion P2M
Der Kunde kann mit seinem Smartphone und dem damit verbundenen TWINT Konto an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen (bei sog. «Point of Sales» – POS), Automaten, im Internet, in anderen Apps, sowie durch Hinterlegung als TWINT Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, via Partner-Funktionen (ehemals TWINT+) und an andere Kunden im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen. Die Zahlung wird dem Auftraggeber sofort belastet.

Der Kunde kann in den Einstellungen der APPKB TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn («OK»-Button) erfolgen soll. Der Kunde kann die von der APPKB vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Limiten anpassen. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt hat und wo er die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten Abwicklung.

Bei der Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart, ermächtigt der Kunde einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt vom TWINT Konto abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren müsste. Die Hinterlegung der TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus. Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der APPKB TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern.

Bei Transaktionen über Partner-Funktionen (ehemals TWINT+) ruft der Kunde in der APPKB TWINT App eine Übersicht von verschiedenen Anwendungsfällen auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls, wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo er Produkte oder Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via TWINT.

Mehrwertleistungen

1. Mobile-Marketing-Kampagnen

1.1 Ausspielung von Kampagnen
Die APPKB kann dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend «Kampagnen») in die APPKB TWINT App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.

Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:

  • Kampagnen der APPKB, der TWINT AG oder des TWINT Systems in eigener Sache (nachfolgend «Issuer Kampagnen»)
  • Kampagnen der APPKB oder TWINT AG zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Issuer Mehrwert-Kampagnen»)
  • Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter Kampagnen»)

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter Kampagnen setzt voraus, dass der Kunde in der APPKB TWINT App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt («Opt-in») und die Ausspielung von solchen Angeboten Dritter ausdrücklich akzeptiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der APPKB TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter Kampagnen mehr ausgespielt bekommt, alle aktivierten Drittanbieter Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und der Kunde von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann.

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Issuer Kampagnen und Issuer Mehrwert-Kampagnen setzt kein Opt-in des Kunden voraus. Diese Kampagnen können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.

1.2 Geltungsdauer von Kampagnen
Kampagnen sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Smartphones in der APPKB TWINT App angezeigt werden.

Es gibt Kampagnen, die vom Kunden vorgängig in der APPKB TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der TWINT AG deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nicht eingelöst wurden.

Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass der Kunde sie vorgängig in der APPKB TWINT App aktivieren muss. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der APPKB TWINT App eingelöst werden.

Die Aktivierung einer Kampagne, resp. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

In den meisten Fällen werden Kampagnen bei der Bezahlung durch den Kunden mit der APPKB TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu etwas machen muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen der Kunde eine Kampagne dem Geschäftskunden in der APPKB TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben muss. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash Back Guthabens zurückerstattet.

Die TWINT AG ist berechtigt, die Auszahlung des Cash Back Guthabens zu verzögern, bis das Cash Back Guthaben CHF 10 oder mehr beträgt. Der Kunde wird in der APPKB TWINT App über den aktuellen Stand seines Cash Back Guthabens informiert.

1.3 Teilen von Kampagnen
Die APPKB kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Kampagnen weiteren Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.

2. Sichtkarten

Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten») in der APPKB TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der APPKB TWINT App entfernt werden.

Die TWINT AG kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der APPKB TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der APPKB TWINT App zur Verfügung steht.

Kunden nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in die APPKB TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt hat.

3. Weitere Mehrwertleistungen

Die APPKB kann neben Kampagnen und Sichtkarten jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der APPKB TWINT App anbieten.

4. Haftung für Mehrwertleitungen

Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter Kampagnen, Sichtkarten und allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der APPKB TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die APPKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen.

Auch haftet die APPKB nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

Die APPKB ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der APPKB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die APPKB kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Solange die APPKB die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

Informationen über Vergütungen durch Dritte

Zahlung über TWINT

Wenn TWINT benutzt wird um eine Zahlung an einen Händler vorzunehmen, so entrichtet dieser Händler typischerweise für jede Zahlung eine kleine Gebühr an seinen Acquirer. Beim Acquirer handelt es sich um einen spezialisierten Zahlungsdienstleister, der den Händler an das TWINT System anschliesst und ihm so die Entgegennahme von TWINT Zahlungen ermöglicht. Der Acquirer zahlt einen Teil der so erhaltenen Gebühr an die APPKB (sogenannte Bilateral Fee). Die genaue Höhe der bezahlten Bilateral Fee wird bilateral zwischen dem Acquirer und der APPKB vereinbart und ist typischerweise von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter:

•   Sitz des Händlers (Schweiz bzw. Ausland)
•   Umsatz des Händlers
•   Art der Transaktion (Distanz- bzw. Vor-Ort-Geschäft)

Die Bilateral Fee beträgt typischerweise zwischen 0% bis 2% des Betrages der getätigten Zahlung.

Brauchen Nutzer TWINT, um Freunden Geld zu senden, so erhält die APPKB keine gesonderte Vergütung durch Dritte für diesen Vorgang.

Mehrwertleistungen

In der TWINT App haben User Zugang zu verschiedenen Mehrwertleistungen. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen von Partnergesellschaften der TWINT AG. Nehmen Nutzer eine dieser Mehrwertleistungen in Anspruch, erhält die APPKB unter Umständen eine Vergütung von der TWINT AG. Ob eine solche Vergütung an die APPKB erfolgt bzw. wie hoch diese ist, ist von der konkreten Mehrwertleistung abhängig.

Die APPKB erhält typischerweise zwischen 0% bis 5% des Transaktionsbetrages.

Datenschutzrichtlinie

1. Datenweitergabe

Mit der Registrierung ermächtigt der Nutzer die Appenzeller Kantonalbank (im Folgenden: APPKB) im Rahmen von TWINT-Zahlungstransaktionen Daten des Nutzers, vor allem Name und Vorname, Mobiltelefon- und Endgerätenummer, Adresse, Geburtsdatum (im Folgenden: Registrierungsdaten) und weitere Transaktionsdaten gemäss Zahlungsauftrag (z.B. Höhe des Betrags, Empfängerangaben, allfällige Angaben zur Belastungsquelle und zum Gutschriftskonto, Zahlungsbetreff, Bilder, gegebenenfalls Standortdaten etc.) (im Folgenden: Transaktionsdaten) an TWINT (im Folgenden: Zahlungssystem-Betreiberin) (oder andere Dritte mit Sitz in der Schweiz, welche Aufgaben der Zahlungssystem-Betreiberin wahrnehmen) weiterzuleiten. Die APPKB und die Zahlungssystem-Betreiberin können diese Daten auch an Finanzinstitute bzw. Finanzintermediäre und weitere an der Zahlung Beteiligte (z.B. zugelassene Händler) weiterleiten bzw. unter diesen austauschen, soweit dies zur Abwicklung der Zahlung oder zur Erbringung und Verbesserung weiterer von TWINT angebotenen Dienstleistungen (z.B. Mehrwertleistungen) nötig ist. Bei P2M-Zahlungen, die vor Ort im Geschäftslokal eines zugelassenen Händlers getätigt werden (sog. Präsenzgeschäft), kann der Nutzer zur Vorweisung seines elektronischen Belegs angehalten werden.

2. Datennutzung

Zur Nutzung gewisser Funktionen muss der Nutzer möglicherweise die Ortungsdienste auf seinem Endgerät freischalten, womit die APPKB TWINT App Zugriff auf  die Standortdaten des Nutzers erhält. Der Nutzer ermächtigt die APPKB, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung von TWINT bearbeiteten Daten (z.B. Registrierungs-, Transaktions-, Standort-, Endgerätedaten) sowie Daten von Drittquellen zu speichern, zu bearbeiten und zu nutzen und daraus Profile zu erstellen. Die APPKB kann diese Daten insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit TWINT nutzen, um dem Nutzer gegebenenfalls individuelle Beratung, massgeschneiderte Angebote sowie Informationen über die APPKB-Produkte und -Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Die APPKB räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die Ermächtigung für die Zustellung von Werbung zu widerrufen. Für den Versand entsprechender Marketing-Kommunikation kann die APPKB oder die Zahlungssystem-Betreiberin mit Netzbetreibern (z.B. Swisscom) zusammenarbeiten und diesen die Mobiltelefonnummer des Nutzers zugänglich machen. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass auch die Zahlungssystem-Betreiberin Daten des Nutzers, welche im Zusammenhang mit getätigten P2P- und P2M-Zahlungen erfasst wurden, für statistische Zwecke oder zur Erstellung anonymisierter Berichte bearbeiten kann. Die weitergehende Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Mehrwertleistungen richtet sich nach der nachfolgenden Ziffer.

3. Mehrwertleistungen

Die Nutzung von Mehrwertleistungen erfordert eine Aktivierung durch den Nutzer (z.B. Hinterlegung der Kundenkarte) und/oder die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers in APPKB TWINT. Mit Nutzung der Mehrwertdienste ermächtigt der Nutzer die APPKB und weitere beteiligte Dritte (wie z.B. Zahlungssystem-Betreiberin und Händler), sämtliche Daten im Zusammenhang mit Mehrwertleistungen (z.B. Kundenkartennummern, Transaktionsbetrag, Warenkorbinhalte, Treuepunkte, gegebenenfalls Standortdaten) zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung oder Verbesserung der Mehrwertleistungen erforderlich ist. Darüber hinaus können die APPKB und die Dritten diese Daten in Kombination mit weiteren Daten des Kunden wie Registrierungs- und Transaktionsdaten für Marketingzwecke, wie in der vorangehenden Ziffer («Datennutzung») näher ausgeführt, nutzen, insbesondere um dem Kunden massgeschneiderte Angebote (z.B. Aktionen und Rabatte) zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung der Daten durch den im konkreten Fall involvierten Händler richtet sich im Übrigen nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Händler.

4. Sammlung und Nutzung von Daten

4.1 Sammlung und Nutzung von Daten für die Verbesserung der APPKB TWINT App
Die TWINT AG sammelt und nutzt Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die APPKB TWINT App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location, etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes der APPKB TWINT App anfallen.

Die TWINT AG gibt diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der APPKB TWINT App nie an Geschäftskunden und / oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.

4.2     Google Firebase
Die TWINT AG nutzt in der APPKB TWINT App das Google Firebase Software Development Kit («SDK») der Google Inc. («Google»), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel, die APPKB TWINT App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten.

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der APPKB TWINT App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten.

Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der APPKB TWINT App, insbesondere

  • Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann)
  • Client ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Benutzers erlaubt
  • Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher)
  • Informationen über die Plattform (z.B. iOS und Android-Version)
  • Version der installierten APPKB TWINT App
  • Allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers
  • die IP-Adresse des zugreifenden Rechners (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist)

werden an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Daten werden von Google ausgewertet um Reports über die Nutzung der APPKB TWINT App zu erstellen und, um weitere mit der Nutzung der APPKB TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert (um drei Stellen gekürzt), so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.

Kontakt

Kundenservice
071 788 88 88
kantonalbank@appkb.ch
Mo. bis Fr., 8.00 bis 12.00 Uhr
und 13.30 bis 17.00 Uhr

Anschrift
Appenzeller Kantonalbank
Bankgasse 2
Postfach
9050 Appenzell

SWIFT/BIC: AIKACH22
UID: CHE-108.954.702 MWST

Zurück zur Seite
Schnellsuche